"Zuhause ist … 
wo die Liebe wohnt, 
Erinnerungen geboren werden, 
Freunde immer willkommen sind 
und jederzeit ein Lächeln auf dich wartet."

Aktuelles - Neue Informationen - Wichtiges 

Niedrige Zinsen für Ihre Anschlussfinanzierung sichern!

Sie machen sich Gedanken über die Anschlussfinanzierung für Ihre Immobilie und fragen sich welche Möglichkeiten Sie haben ? 

Ich erklären Ihnen welche Vorteile und Möglichkeiten Sie haben, um jetzt bereits Ihren Kredit vor der Zinsfestschreibung mit günstigen Zinsen abzusichern. 

Anschlussfinanzierung kurz erklärt:

  • Prolongation - neuer Zinssatz bei bestehendem Kreditinstitut.
  • Umschuldung - Ablösung der Restschuld nach Zinsbindung mit neuen Konditionen und einem neuen Kreditinstitut .
  • Forward-Darlehen - Sie erhalten bis zu 5 Jahre vor Ende der Zinsbindung ein neues Zinsangebot um die Zinsen festzuschreiben.
  • Bausparen - zur Absicherung der Anschlussfinanzierung mit niedrigen Zinsen.

 

NEUES VON DER KFW-Bank (12.12.2023)

mit sofortiger Wirkung können bis auf Weiteres keine Anträge für die Förderprogramme "klimafreundlicher Neubau" 297, 298 und 299 mehr gestellt werden. Die bereitgestellten Bundesmittel dafür sind ausgeschöpft. Bereits zugesagte Förderdarlehen und gültige Sofortbestätigungen in den genannten Produkten sind nicht betroffen. 

In der "KfW Sanierungsförderung" 261 und 263 sowie "Wohneigentum Familien" 300 können weiterhin Anträge gestellt werden. 

Nach derzeitigem Stand ist geplant, dass Anträge in den vorgenannten Neubau-Produkten ab Anfang 2024 wieder möglich sind. 

Weitere Informationen sind auf den jeweiligen Produktseiten der KfW (www.kfw.de) zu finden. 

 

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG gesetzt sieht vor, dass in Neubaugebieten neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Diese Regelung tritt ab dem 01.Januar 2024 in Kraft. Für bestehende Gebäude und Neubauten gelten Übergansfristen die von den Einwohnerzahlen der Gemeinden abhängig ist.

  • Städte mit einer Einwohnerzahl über 100.000 gilt die Pflicht ab 30.06.2026
  • In kleineren Städten, gilt die Pflicht ab dem 30.06.2028
  • ab dem 01.01.2024 gilt allgemein, das defekte Heizungen, bei den eine Reparatur nicht mehr möglich ist, auf erneuerbare Energien umgestiegen werden muss*

*alle angegeben Informationen sind ein erster Überblick ohne Haftung und rechtmäßiger Vollständigkeit. Informieren Sie sich gegebenenfalls über Ausnahmen und Übergangsregelungen. 

Baden-Württemberg: Weniger Baugenehmigungen im Land (13.04.2023)

Laut aktuellem Bericht der Stuttgarter Zeitung sank die Zahl der Baugenehmigungen in Baden-Württemberg um zwölf Prozent, wie das Statistische Landesamt mitteilt. Wo der Rückgang besonders stark war und was hinter den Zahlen steckt. Die Zahl der Baugenehmigungen sank in Baden-Württemberg um zwölf Prozent, wie das Statistische Landesamt mitteilt. Wo der Rückgang besonders stark war und was hinter den Zahlen steckt.

hier geht es zum vollständigen Bericht:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.baden-wuerttemberg-weniger-baugenehmigungen-im-land.9bfc82f9-9e6d-4d54-9d5f-94fa73ed06eb.html

 

 

L-Bank aktuelle Zinskonditionen 07.04.2023

Eigentumsfinanzierung BW

- Basisförderung Z 15-Darlehen 15-jähriger Sollzins: 0,00% Tilgung: 2,25% tilgungsfreie Jahre: 2 

- Basisförderung Z 20-Darlehen 20-jähriger Sollzins: 0,00% Tilgung: 2,25% tilgungsfreie Jahre: 2

Baden-Württemberg: Solarpflicht bei Dachsanierung (Stand: 01.01.2023)

In Baden-Württemberg ist am 1.1.2023 das Klimaschutzgesetz in Kraft getreten: 

Wer sein Dach grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Photovoltaikmodulen belegen. 

Alternativ ist die Installation einer solarthermischen Anlage möglich.

Vorher galt bereits die Solarpflicht bei Nicht-Wohngebäuden für Baugenehmigungen, die den Behörden ab dem 1.1.2022 vorliegen, sowie bei Parkplätzen: 

Seit Anfang 2022 müssen ab 35 Stellplätzen Sonnenkollektoren aufgebaut werden. Beim Neubau von Wohngebäuden greift die Regel bereits seit dem 1.5.2022.

L-Bank aktuelle Zinskonditionen 01.04.2023

Eigentumsfinanzierung BW

- Basisförderung Z 15-Darlehen 15-jähriger Sollzins: 0,00% Tilgung: 2,25% tilgungsfreie Jahre: 2 

- Basisförderung Z 20-Darlehen 20-jähriger Sollzins: 0,00% Tilgung: 2,25% tilgungsfreie Jahre: 2

Baden-Württemberg: durchschnittliche Immobilienpreise 2023 

Der durchschnittliche Immobilienpreis in Baden-Württemberg liegt bei 3.624,00 €/m² für Häuser und 3.782,00 €/m² bei Wohnungen.

Innerhalb von Baden-Württemberg und den unterschiedlichen Landesteilen kann dies aber zwischen 2.370,00 €/m² und 3.624,00 €/m² doch sehr stark schwanken.

Es lohnt sich also zu vergleichen und den Hauskauf abzuwägen.

                  6 Tipps zum Hauskauf:

Tipp 1: Achten Sie auf die Lage Ihrer Wunschimmobilie

Tipp 2: Beziehen Sie Alter, Größe und Zustand in die Entscheidung mit ein

Tipp 3: Werfen Sie einen Blick in die Zukunft

Tipp 4: Schauen Sie sich den Bebauungsplan an

Tipp 5: Vergleichen Sie den Kaufpreis und prüfen Sie die Finanzierungsmöglichkeiten

Tipp 6: Werfen Sie einen Blick in den Energieausweis

 

 

 

 

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